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Mitgliederversammlung am 07.09.2019

08. 08. 2019

Außerordentlicher Delegiertentag

 

Sehr geehrte Mitglieder,

 

 

Einladung zum außerordentlichen Delegiertentag 2019

am 07. September 2019 um 12:00 Uhr

in Lampaden (Bauhof der Gemeinde)

 

 

Der außerordentliche Delegiertentag 2019 wird deshalb notwendig, da das Verwaltungsgericht Wittlich (Vereinsregister) die beim Delegiertentag am 28. März 2019 in Leiwen beschlossene Satzungsänderung in einem Teil nicht anerkannt hat und somit eine erneute Beschlussfassung nötig wird.

Nach Vorgaben des Verwaltungsgerichtes muss deshalb die gesamten Satzungsänderungen nochmals beschlossen werden.

 

Der Vorstand bittet um rechtzeitige und vollzählige Teilnahme an der außerordentlichen Mitgliederversammlung, da zeitgleich die Abnahme des Feuerwehrleistungsabzeichens 2019 stattfindet. Die Versammlung findet in der Mittagspause der Abnahme des FLA statt

 

Tagesordnung außerordentlicher Delegiertentag 2019

07. September 2019 in Lampaden

 

 

TOP 1.:  Begrüßung

 

TOP 2.:  Festlegung der Tagesordnung       

         

TOP 3.:  Feststellung der Beschlussfähigkeit

    

TOP 4.:   Satzungsänderung

 

TOP 5.: Verschiedenes

 

TOP 6.: Beendigung

 

Satzung des

Kreisfeuerwehrverbandes Trier - Saarburg e.V.

 

 Alt

Neu

Fällt weg

 

 

§ 2     Zweck

 

1.07

Förderung und Betreuung des Kreisjugendfeuerwehrverbandes und der Jugendfeuerwehren im Landkreis Trier - Saarburg im Sinne der Jugendordnung der Deutschen Jugendfeuerwehr.

 

 

§ 3     Mitglieder

 

2.

Der Austritt aus dem Verband kann nur zum Schluss des Geschäftsjahres erfolgen, wenn er mindestens drei Monate vorher schriftlich (durch Einschreiben) dem Vorsitzenden erklärt worden ist. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche an das Vermögen des Kreisfeuerwehrverbandes.

 

Der Austritt aus dem Verband kann nur zum Schluss des Geschäftsjahres erfolgen, wenn er mindestens drei Monate vorher schriftlich dem Vorsitzenden erklärt worden ist. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche an das Vermögen des Kreisfeuerwehrverbandes.

 

 

 

 

 

 

§ 8     Aufgaben der Versammlung

 

Die Verbandsversammlung hat folgende Aufgaben:

1.11 Bestätigung des/der Kreisjugendfeuerwehrwartes/in und seines/r Stellvertreters/in.

1.12 Bestätigung der Satzung und deren Änderungen des Kreisjugendfeuerwehrverbandes Trier - Saarburg.

 

§ 9     Der Verbandsvorstand

 

  1. Der Verbandsvorstand besteht aus: 
    1. dem/der Verbandsvorsitzenden
    2. zwei stellvertretenden Verbandsvorsitzenden
    3. Schriftführer/in
    4. Kassenverwalter/in
    5. Referent/in Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit
    6. dem/der Kreisjugendfeuerwehrwart/in
    7. vier Beisitzer/innen.
       

§ 9     Der Verbandsvorstand

 

1          Der Verbandsvorstand besteht aus: 

   1.01   die/der Verbandsvorsitzende/n

   1.02   zwei stellvertretenden Verbandsvorsitzenden

    1. Schriftführer/in
    2. Kassenverwalter/in

1.05   Referent/in Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit   

   1.06   vier Beisitzer/innen

   1.07   die/der Fachbereichsleiter/in Alterskameraden

   1.08   die/der Fachbereichsleiter/in Bambini-Feuerwehr

   1.09   die/der Fachbereichsleiter/in Brandschutzerziehung

   1.10   die/der Fachbereichsleiter/in Feuerwehrmusik

   1.11   die/der Gleichstellungsbeauftragte

   1.12   die/der Fachbereichsleiter/in Tradition

   1.13   die/der Fachbereichsleiter/in Versicherungen

   1.14   die/der Fachbereichsleiter/in Wettbewerbe

   1.15             die/der Vorsitzende/n des Kreisjugendfeuerwehrverbandes

   1.16   die/der Kreisfeuerwehrinspekteur/in

 

§ 10 Aufgaben des Verbandsvorstandes

5

Einsichtnahme in die Haushaltsführung und Aktivitäten des Kreisjugendfeuerwehrverbandes Trier - Saarburg,