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Brandschutzerziehung

Seit der Überarbeitung und Inkrafttreten des LBKG ( Landes Brand und Katastrophenschutzgesetz Rheinlandpfalz) obliegt die Brandschutzerziehung bei der Verantwortung der Verbandsgemeinden da sie die Träger der Feuerwehren sind.

 

Fragen rund um diesen Fachbereich richtigen Sie bitte an